Allgemeine Geschäftsbedingung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge und Leistungen von Schlüsseldienst Beatzel. Sie regeln insbesondere die Beauftragung und Durchführung von Türöffnungen, Öffnungsversuchen, Schlossarbeiten, Reparaturen sowie damit verbundenen Anfahrts- und Nebenleistungen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge und Leistungen von Schlüsseldienst Beatzel gegenüber seinen Kunden.
Sie gelten insbesondere für Türöffnungen, Öffnungsversuche, Schlossarbeiten, Reparaturen sowie damit verbundene Anfahrts- und Nebenleistungen.
2. Auftragserteilung
Ein Auftrag kann telefonisch, per E-Mail oder vor Ort erteilt werden.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Auftrag erteilt und Schlüsseldienst Beatzel diesen Auftrag annimmt.
Bei telefonischer Auftragserteilung wird der Kunde vor Beginn des Einsatzes über die voraussichtlichen Kosten sowie über die wesentlichen Bedingungen des Auftrags informiert.
Die AGB werden Bestandteil des Vertrages, wenn der Kunde vor Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
3. Kosten und Vergütung
Die Vergütung für die beauftragten Leistungen richtet sich nach den bei Auftragserteilung vereinbarten bzw. mitgeteilten Preisen.
Für die Anfahrt wird die vereinbarte Anfahrtspauschale bzw. der vereinbarte Kilometerpreis berechnet.
Wird ein Schlüsseldienst mit der Öffnung einer Tür beauftragt, entsteht die Vergütung grundsätzlich bereits für den durchgeführten Einsatz und Öffnungsversuch. Dies gilt auch dann, wenn die Tür aufgrund eines technischen Defekts, einer blockierten Schlossmechanik oder eines sonstigen Umstands trotz fachgerechter Durchführung nicht geöffnet werden kann.
Kann die Türöffnung aufgrund eines technischen Defekts oder einer blockierten Schlossmechanik nicht erfolgreich durchgeführt werden, sind insbesondere die bis dahin erbrachten Leistungen sowie die Anfahrt zu vergüten. Eine weitergehende Vergütung für nicht erbrachte Leistungen wird nicht berechnet, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Vor Beginn des Einsatzes wird der Kunde, soweit möglich, über die voraussichtlichen Kosten informiert. Bei erkennbaren zusätzlichen Arbeiten oder Kosten wird der Kunde vor deren Durchführung informiert und um Zustimmung gebeten.
Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
4. Auftragserteilung und Absage
Ein Auftrag kann telefonisch, persönlich, schriftlich oder auf elektronischem Weg erteilt werden.
Bei telefonischer Auftragserteilung wird der Kunde vor Beginn des Einsatzes, soweit möglich, über die voraussichtlichen Kosten sowie die wesentlichen Bedingungen des Auftrags informiert.
Mit der Auftragserteilung beauftragt der Kunde den Schlüsseldienst Beatzel mit der vereinbarten Leistung. Die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags, sofern der Kunde auf deren Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn oder während der Anfahrt durch den Kunden abgesagt, sind die bis dahin entstandenen Kosten, insbesondere die vereinbarte Anfahrt, zu vergüten.
5. Durchführung der Arbeiten
Die Durchführung der beauftragten Arbeiten erfolgt nach fachgerechter Einschätzung der vor Ort festgestellten Situation.
Bei Türöffnungen wird grundsätzlich ein möglichst schonendes und beschädigungsarmes Öffnungsverfahren gewählt. Welches Verfahren eingesetzt werden kann, hängt insbesondere von der Beschaffenheit der Tür, des Schlosses, der Schließanlage sowie von einem gegebenenfalls vorhandenen technischen Defekt ab.
Kann eine Tür aufgrund eines technischen Defekts, einer blockierten Schlossmechanik oder anderer nicht vorhersehbarer Umstände trotz fachgerechter Durchführung nicht geöffnet werden, gilt der beauftragte Einsatz als durchgeführt. In diesem Fall sind die bis dahin erbrachten Leistungen und die vereinbarte Anfahrt zu vergüten.
Weitergehende Arbeiten, insbesondere der Austausch oder die Reparatur von Schlössern und Beschlägen, werden nur nach vorheriger Absprache mit dem Kunden durchgeführt.
6. Haftung
Schlüsseldienst Beatzel führt die beauftragten Arbeiten nach den anerkannten fachlichen Grundsätzen und mit der gebotenen Sorgfalt durch.
Für Schäden, die durch eine unsachgemäße oder fahrlässige Durchführung der Arbeiten verursacht wurden, haftet Schlüsseldienst Beatzel nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei der Öffnung von Türen, Schlössern und Schließanlagen können aufgrund der Beschaffenheit, des Alters oder eines bereits vorhandenen technischen Defekts Schäden entstehen, die trotz fachgerechter und sorgfältiger Durchführung nicht vollständig vermeidbar sind. Soweit solche Schäden technisch erforderlich oder auf einen bereits vorhandenen Defekt zurückzuführen sind, besteht keine Haftung von Schlüsseldienst Beatzel.
Der Kunde hat Schlüsseldienst Beatzel auf ihm bekannte Vorschäden oder Besonderheiten an Tür, Schloss oder Schließanlage vor Beginn der Arbeiten hinzuweisen.
7. Zahlungsbedingungen und Schlussbestimmungen
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug ist Schlüsseldienst Beatzel berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die gesetzlich zulässigen Kosten der Zahlungsdurchsetzung geltend zu machen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
